Radschnellweg: Trasse wird Anfang 2022 festgelegt

Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant zwischen Karlsruhe und Rastatt einen Radschnellweg (RS13). Über die Trasse ist noch nicht entschieden.

Radschnellweg KA-RA in Planung
Geplanter Radschnellweg wird auch bei Erschließungsfunktion für Landwirtschaft subventioniert © Montage ADFC

Voraussichtlich verläuft die Strecke von einem von zwei möglichen Anschlusspunkten in Karlsruhe bis zum Bahnhof in Rastatt. Die beiden Punkte in Karlsruhe sind die Vogesenbrücke (B 36) bzw. die Junker-und-Ruh-Brücke (Verlängerung der Siedlerstraße).

Aktueller Stand der Planung

Die fachlichen Planungen werden von einem Prozess zur Beteiligung der Öffentlichkeit begleitet. Analog zu den vom Regierungspräsidium Karlsruhe geplanten Radschnellwegen zwischen Heidelberg und Mannheim sowie zwischen Karlsruhe und Ettlingen wurde am 19. Oktober 2021 für den Radschnellweg zwischen Karlsruhe und Rastatt ein Projektbegleitkreis eingerichtet. Mitglieder des Projektbegleitkreises sind Vertreterinnen und Vertreter aus Verwaltung, von Verbänden, von Vereinen, aus der Wirtschaft und von Verkehrsträgern.

Da sich das Projekt noch in einem sehr frühen Stadium befindet, war Ziel des Treffens zunächst ein erster Austausch zum derzeitigen Sachstand sowie ein Kennenlernen der Mitglieder des Projektbegleitkreises. Im Rahmen der Sitzung wurden die drei Untersuchungsvarianten vorgestellt und diskutiert. Weiterhin wurden auch mögliche Formate für den Verlauf der Beteiligung erörtert. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird bei dem Projekt "Radschnellweg Karlsruhe – Rastatt" eine zentrale Rolle spielen. Unter anderem wurden Arbeitsgruppen zu den Themen Landwirtschaft und Naturschutz angeregt.

Nach BW-Kriterien ist Mischverkehr mit wenigen landwirtschaftlichen KfZ zulässig.
Gudrun Zühlke, Landesvorsitzende des ADFC

Aktuell arbeiten die Planerinnen und Planer des Regierungspräsidiums verschiedene Routenführungen aus. Grundlage ist eine Machbarkeitsstudie (Download in unserer Medienbox). Ziel ist es, im Frühjahr 2022 eine Entscheidung für die bevorzugte Trasse zu treffen. Karten zu den Trassen finden Sie in unserer Medienbox.

Daneben läuft bereits ein Scopingverfahren. "Scoping" ist ein Vorverfahren, das zuerst die Anforderungen an die erforderlichen Unterlagen festlegt. Es behandelt insbesondere die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt. Weiterhin wird eine Studie zur Verträglichkeit dieser Auswirkungen mit der Umwelt durchgeführt. Sie wird voraussichtlich Anfang 2022 fertiggestellt. Diese Studie trägt maßgeblich zur Entscheidung über die Varianten der Routen bei.

Trasse des ADFC

Der ADFC verglich die möglichen Trassen auch im Hinblick auf Gefährdungen (siehe Medienbox). Dabei ist die Führung entlang der Baustraße der neuen Bahnlinie eindeutig vorteilhaft. Sie weist bei Kreuzungen, Einmündungen und rechtwinkligen Kurven deutliche Vorteile auf.

Diese Baustraße habe Erschließungsfunktion für Äcker und Felder, heißt es. Die Regierung würde keinen RSW subventionieren, über den Landwirtschaftsverkehr fährt. Ist das das Aus für eine radfahrfreundliche Streckenführung?
Keineswegs, so Gudrun Zühlke, Landesvorsitzende des ADFC: "Das ist ein Gerücht! Nach den BW-Kriterien ist der Mischverkehr mit wenigen KfZ zulässig. Der Bund hat schon Förderung mit landwirtschaftlichem Mischverkehr genehmigt und keine deswegen abgelehnt."

Auf der Projektseite (siehe ebenfalls unsere Infobox) des Regierungspräsidiums kann sich die Öffentlichkeit über den aktuellen Sachstand informieren. Dort ist auch die Präsentation aus dem Projektbegleitkreis eingestellt.

Übrigens:
Das Regierungspräsidium spricht von Radschnellwegen (RSW), das Verkehrsministerium hingegen von Radschnellverbindungen (RSV). Ob das ein gutes Zeichen ist?

Radschnellweg nach StVO

Radschnellwege sind aufgrund ihrer hohen Qualität Teil eines innovativen Verkehrskonzeptes in Baden-Württemberg. Sie sollen den Radverkehr auch über lange Distanzen attraktiv machen und so eine Alternative zum motorisierten Individualverkehr bieten. Ein Radschnellweg zeichnet sich vor allem durch eine großzügige Dimensionierung der Querschnitte, eine Minimierung der Zeitverluste durch Anhalten, eine direkte Linienführung sowie eine hohe Belagsqualität des Weges aus.

Was sagt die Straßenverkehrsordnung? Die Verkehrszeichen “Radschnellweg” und “Ende des Radschnellwegs” wurden im April 2020 eingeführt (Anlage 3 laufende Nummern 24.1 und 24.2 StVO).

Das besagt nicht viel, denn es gehen weder Gebote, noch Verbote vom Verkehrszeichen “Radschnellweg” aus. Das bedeutet, außer Fahrrädern dürfen auch andere Fahrzeuge den RSW nutzen.

Das Verkehrszeichen “Radschnellweg” kennzeichnet lediglich den Beginn des Weges (Anlage 3 laufende Nummer 24.1 StVO).

Der Bundesrat hält das Verkehrszeichen “Radschnellweg” für die bundeseinheitliche Kennzeichnung von Radschnellwegen für ausreichend. Einschränkungen werden durch Zusatzschilder geregelt.

Die gegebenenfalls erforderliche Anordnung von Ge- und Verboten kann durch die bestehenden Verkehrszeichen erfolgen.
Bundesratsdrucksache 591/19 (Beschluss) vom 14.02.2020, Seite 27

Um anderen Fahrzeugverkehr als Radverkehr auf Radschnellwegen zu verbieten, sind somit weitere Verkehrszeichen erforderlich.

So können beispielsweise durch zusätzliche Schilder Autos und Motorräder verboten werden (Anlage 2 laufende Nummer 34 StVO). Die Freigabe für landwirtschaftlichen Verkehr wäre somit nach Auffassung des ADFC durch Schilder regelbar.

Auch die Vorfahrt muss beschildert sein. Kreuzt eine Straße den Radschnellweg, gilt demnach zunächst “rechts vor links”, sofern nicht durch andere Verkehrszeichen die Vorfahrt geregelt wird.

https://baden-baden.adfc.de/neuigkeit/radschnellweg-trasse-wird-anfang-2022-festgelegt

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt