Schutzstreifen in der Silberburgstraße, Stuttgart

Gefahrenstelle Schutzstreifen: Für einen sicheren Radverkehr sind sie oft zu schmal. © ADFC BW

Unsere Prio: Vision Zero! ADFC fordert Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit

Mit einem klaren Appell für mehr Sicherheit der Radfahrenden im Land richtet sich der ADFC Baden-Württemberg an die Politik: Grundlegendes Ziel muss die „Vision Zero“ sein – also keine verletzten oder getöteten Radfahrer*innen im Straßenverkehr.

Das Thema Verkehrssicherheit steht ganz oben auf der politischen Agenda des ADFC Baden-Württemberg: „Unser Ziel ist die Vision Zero – das bedeutet, dass im Straßenverkehr niemand schwer verletzt oder gar getötet werden darf“, sagt die Landesvorsitzende Gudrun Zühlke. Die Zahlen sprechen für sich: In Baden-Württemberg starb im Jahr 2020 wöchentlich ein*e Radfahrende*r im Straßenverkehr, stündlich passierte ein Radunfall mit Personenschaden oder schwerwiegendem Sachschaden – eindeutig zu viel.
Ziel sei vielmehr: Null Schwerverletzte und null Todesopfer im Straßenverkehr!

 

Gemeinsam für mehr Sicherheit!

Der ADFC hat sechs Maßnahmen für mehr Radverkehrssicherheit erarbeitet, die Bund, Land und Kommunen ergreifen müssen, um das Leben der Radfahrenden zu schützen. Damit knüpft der Fahrrad-Club an den Verkehrssicherheitspakt in Baden-Württemberg an, der unter der gemeinsamen Federführung  des Verkehrsministeriums und des Innenministeriums entstehen soll.

Das Bekenntnis der Beteiligten zur Vision Zero ist entscheidend. Wir brauchen jetzt konkrete Handlungen und Maßnahmen, wie etwa eine Temporeduktion des Kfz-Verkehrs und eine bessere Radverkehrsinfrastruktur hin zu einem lückenlosen Radnetz.

Gudrun Zühlke, ADFC-Landesvorsitzende

 

Der ADFC Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, sechs Maßnahmen für mehr Radverkehrssicherheit zu ergreifen:

  1. Konsequente Anwendung des aktuellen Rechtsrahmens und Durchsetzung bestehender Regelungen
    Geschwindigkeiten, Überholabstände, Falschparker, Durchfahrtsverbote usw. müssen einheitlicher und konsequent kontrolliert werden.
     
  2. Detaillierte Untersuchung der Ursachen aller Fahrradunfälle und konsequente Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse
    Eine zentrale Fahrradunfallermittlungsgruppe mit wissenschaftlicher Begleitung soll alle polizeibekannten Fahrradunfälle untersuchen und aufzeigen, wie diese Unfälle vermieden werden könnten.
     
  3. Reduzierung zulässiger Geschwindigkeiten
    Der ADFC fordert: Überall dort, wo es innerorts keinen Radweg gibt, darf maximal 30 km/h gefahren werden, außerorts auf freier Strecke 70 km/h und in Kreuzungsbereichen 50 km/h.
     
  4. Systematische Verbesserung der Radinfrastruktur hin zu einem sicheren, selbsterklärenden Radnetz für alle
    Ein durchgehendes, selbsterklärendes, intuitiv verständliches und komfortables Radnetz muss Teil der Infrastruktur sein.
     
  5. Zentrale Aufnahme, Priorisierung und systematische Beseitigung gefährlicher Infrastruktur
    Das Land nimmt Meldungen eklatanter Sicherheitsmängel auf, priorisiert sie und organisiert deren Beseitigung. Außerdem werden Maßnahmen entwickelt, die den Bau einer solch gefährlichen Infrastruktur verhindert.
     
  6. Verbesserung des Rechtsrahmens
    Die in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorgesehene Priorisierung der Verkehrssicherheit vor einem flüssigen Verkehr wird in der Praxis oft nicht gelebt. Das muss sich ändern!


„Die Gleichung ist einfach: Je sicherer die Verkehrsinfrastruktur für Radfahrende, desto mehr Menschen steigen aufs Fahrrad. Und je mehr Menschen mit dem Rad unterwegs sind, desto sicherer wird es für alle“, so Zühlke. Mehr Sicherheit für Radfahrende und einen höheren Radverkehrsanteil im Land sind die Ziele, denen sich der ADFC Baden-Württemberg verschrieben hat. „Es geht uns darum, Lebensräume und eine gesellschaftliche Kultur zu schaffen und gestalten, in denen Radfahren selbstverständlich und gleichberechtigt, sicher und komfortabel ist – für alle Menschen in Baden-Württemberg“, sagt die Landesvorsitzende.  
 


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  • sichere Radwege für alle
  • mehr Wertschätzung des Radfahrens in Kommunen, Betrieben und Schulen
  • mehr und bessere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder
  • den Ausbau des Fahrradtourismus
  • und für alles, was den Radverkehr in Deutschland voranbringt.

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https://baden-baden.adfc.de/pressemitteilung/unsere-prio-vision-zero-adfc-fordert-massnahmen-fuer-mehr-verkehrssicherheit

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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