Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Baden-Baden

Grünpfeil: Positiv um die Ecke gedacht

Seit November 2021 gibt es in Deutschland den Grünen Pfeil. Er erlaubt Radfahrenden bei Rot das Rechtsabbiegen. Rastatt setzt jetzt auf diese fahrradfreundliche Lösung an sechs Kreuzungen.

Seit November 2021 gibt es in Deutschland den Grünen Pfeil, der Radfahrenden bei Rot das Rechtsabbiegen erlaubt.
Seit November 2021 gibt es in Deutschland den Grünen Pfeil, der Radfahrenden bei Rot das Rechtsabbiegen erlaubt. Jetzt auch in Rastatt. © ADFC

Die meisten dürften ihn kennen: Den grünen Pfeil, der an Ampeln Fahrzeugen das Rechtsabbiegen auch bei rotem Lichtsignal erlaubt. Da Fahrräder auch Fahrzeuge sind, dürfen Fahrradfahrende an solchen Ampeln bei Rot ebenfalls abbiegen, sofern der sonstige Verkehr nicht behindert wird. Was bisher jedoch kaum jemand kennt: Es gibt den grünen Pfeil auch exklusiv für den Radverkehr.

Der Grünpfeil hat sich überall dort bewährt, wo er eingeführt wurde. Auch die Niederlande, Frankreich und Belgien haben positive Erfahrungen gemacht. Zudem ist er als Verkehrszeichen in Deutschland eingeführt, daher besteht für hiesige Kommunen kein Grund, den Grünpfeil nicht zu nutzen.

"Wir haben in vielen Gesprächen mit der Stadt betont, die Maßnahme auch in Rastatt umzusetzen", erläutert Inka Müller von der ADFC Aktivengruppe Rastatt. 

Bedingungen für Grünpfeil

Es gibt klassische Bedingungen, die eine Kreuzung für den grünen Pfeil erfüllen muss: keine Konflikte mit der Signalisierung für andere Verkehrsteilnehmer, eine gute Einsehbarkeit der Kreuzung, gerade auch von Fußgängern und kein Kreuzen von Gleisanlagen. Zudem gelten für einen grünen Radverkehr-Pfeil noch weitere Voraussetzungen:

  • Vor und nach der Kreuzung muss ein getrennter Radweg, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen vorhanden sein, geteilte Fuß- und Radwege sowie Gehwege mit dem Zusatzschild „Radverkehr frei“ sind nicht zulässig.
  • Sofern viele Radfahrer an der Kreuzung auch geradeaus fahren, müssen abbiegende Radfahrende gefahrlos an diesen wartenden Rädern vorbei können. Der Radweg vor der Kreuzung muss also in solchen Fällen ausreichend breit sein.
  • Der abbiegende Verkehr darf keine Aufstellflächen für das indirekte Linksabbiegen überfahren.

Eine gute Auflistung mit aufschlussreichen Erklärungen und Grafiken, wann der grüne Pfeil für den Radverkehr nicht einsetzbar ist, findet ihr auch auf dieser Seite: https://www.stvo2go.de/gruenpfeil-radverkehr/

Folgende Kreuzungen wurden mit den Schildern ausgestattet:

  • Oberwaldstraße/ Buchenstraße
  • Oberwaldstraße/ Plittersdorfer Straße
  • Friedrichring/ Carl-Schurz-Straße
  • Ottersdorfer Straße/Friedrichring/ Leopoldring
  • Leopoldring/ Kehler Straße
  • Richard-Wagner-Ring/ Rödernweg/ Gartenstraße

„Mit dieser Maßnahme fördert die Stadt die aktive Mobilität und ermöglicht zügigeres Vorankommen für alle Radfahrende“, sagt Stephen Bürkli, Rad- und Fußverkehrskoordinator der Stadt Rastatt, über die Maßnahme.

Erlaubt Als Radfahrer bei Rot an der Ampel rechts abbiegen
Als Radfahrer bei Rot an der Ampel rechts abbiegen? Laut Straßenverkehrsordnung geht das: mit diesem Zusatzschild. © ADFC

Verhaltensregeln beim Grünpfeil für den Radverkehr

Die StVO ist eindeutig: StVO §37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil, Absatz 2 Nr. 1: „Rot ordnet an: ‚Halt vor der Kreuzung‘. Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Durch das Zeichen wird der Grünpfeil auf den Radverkehr beschränkt.

Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Rad Fahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen. Dabei muss man sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.

Merke! Für das eigene Verhalten beim Grünpfeil ist also wichtig: Anhalten bei Rot! Wenn der Querverkehr und Fußverkehr nicht behindert werden, darf man langsam nach rechts abbiegen. Man muss dies aber nicht tun, und nachfolgender Verkehr darf dann trotzdem nicht drängeln, hupen oder klingeln.


https://baden-baden.adfc.de/neuigkeit/gruenpfeil-positiv-um-die-ecke-gedacht

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