Mitmachaktion: Sensor unterm Sattel misst Überholabstand

Ui, das war knapp! Autofahrer überholen Fahrräder oft mit geringem Abstand. Stimmt der subjektive Eindruck? Ein kleines Kästchen misst den Abstand nach rechts und links mit Ultraschall während der Fahrt und liefert so objektive Daten.

Open Bike Sensor
Robert Stephan zeigt den Open Bike Sensor. Das handliche Gerät misst Abstände zwischen Auto und Fahrrad während des Überholens. © Klaus Mutterer

Gut ausgebaute baulich getrennte Radwege gibt es nicht überall, oft muss auf der Fahrbahn gefahren werden - mit oder ohne Schutzstreifen.

Es kommt zu brenzligen Situationen bei zu engem Überholen. Dabei ist 1,5 Meter Überholabstand innerorts vorgeschrieben, außerorts sind es 2 Meter. Gefühlt wird oft zu eng überholt, man spricht auch von gefühlter Sicherheit - in diesem Fall eher von gefühlter Unsicherheit.

Natürlich wollen und müssen wir uns auf dem Rad sicher fühlen im Verkehr. Aber das ist recht subjektiv und bei der Argumentation um Missstände und der Beurteilung von Maßnahmen wären objektive Messwerte nützlich und belastbar.

 

Sensor misst Abstand objektiv

Mit dem OpenBikeSensor (OBS) können alle Radfahrenden direkt und einfach im Verkehr auf ihrem Rad Überholabstände messen und dokumentieren. Das kleine Kästchen kann mit wenigen Handgriffen an fast jedes Fahrrad montiert werden. Es misst den Abstand nach rechts und links mit Ultraschall während der Fahrt. Eine kleine Anzeige am Lenker zeigt die gemessenen Abstände an.

Die gesammelten Überholvorgänge werden gespeichert und können an einen Server des ADFC übertragen werden. Auf einer Online-Übersichtskarte dargestellt werden so Strecken sichtbar, an denen häufig mit zu wenig Abstand überholt wird.

Argumente gegenüber den Verantwortlichen

Anhand dieser Daten kann dann gegenüber Verantwortlichen fundiert argumentiert werden, um Verbesserungen der Situation herbeizuführen.

Robert Stephan und Thomas Steinel vom ADFC Baden-Baden·Bühl·Rastatt haben 15 Leihgeräte gebaut. Mit denen können interessierte Radfahrende jeweils vier Wochen lang kostenlos auf ihren eigenen Strecken Überholabstände dokumentieren.

Die beiden Aktiven des ADFC hoffen, so möglichst bald gemeinsam mit Radfahrenden aus den Land- und Stadtkreisen Rastatt und Baden-Baden eine vollständige Karte Mittelbadens zu erradeln. Die Geräte wurden von ihnen nach Plänen von OpenBikeSensor (siehe blauer Infokasten) zusammengebaut. OpenBikeSensor ist ein OpenSource und OpenCitizenScience Projekt, d.h. jeder kann mitmachen und sich ein Gerät selbst bauen.

Die gemessenen Abstände werden automatisch zusammengetragen und können sinnvoll ausgewertet werden.

Komm zu uns und hole dir einen OpenBikeSensor für deine Radstrecken in deinem Ort.
OBS-Erbauer Robert Stephan

Der ADFC unterstützt dieses Projekt und setzt es in zahlreichen lokalen Gruppen in ganz Deutschland mit eigenen selbstgebauten Geräten ein.

 

Preisgekröntes Projekt

Der Sensor wurde entwickelt von Zweirat Stuttgart und basiert auf einem Projekt des Medieninnovationszentrum Babelsberg (MIZ) in Zusammenarbeit mit dem Tagesspiegel (Links siehe blauer Infokasten).

Das Projekt errang bereits 2018 den Reporterpreis für Datenjournalismus und den Deutschen Fahrradpreis 2022 für Service & Kommunikation.

Sensor kostenlos ausleihen

"Jetzt bist du dran: Komm zu uns und hole dir einen OpenBikeSensor für deine Radstrecken in deinem Ort", ermuntert Stephan. "Wir montieren gerne den OpenBikeSensor an dein Rad und geben dir eine kurze Einführung in die Bedienung", ergänzt Steinel.

Interessierte melden sich bei Robert.Stephan[at]adfc-bw.de, um einen Übergabetermin zu vereinbaren.

Bei der Übergabe wird das Gerät passend für dein Fahrrad konfiguriert, eine Privacy Zone eingestellt und alles ausführlich erklärt. Dann kannst du vier Wochen lang auf deinen Strecken Daten sammeln und diese entweder selbst hochladen oder einfach zurückbringen und wir kümmern uns um die Daten.

https://baden-baden.adfc.de/neuigkeit/mitmachaktion-sensor-unterm-sattel-misst-ueberholabstand

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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