Neues Verkehrszeichen im Landkreis Rastatt
Es ist eines der neuesten Schilder auf Deutschlands Straßen. Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) setzte es im April 2020 in Kraft. Sie soll den Verkehr sicherer machen und mehr Autofahrer zum Umsteigen aufs Fahrrad motivieren.
Viele Verstöße werden seitdem härter geahndet, neue Verkehrsschilder wurden eingeführt. Unter anderem das Zeichen 277.1. Was bedeutet es?
Wer Radfahrer überholen will, muss seit Inkrafttreten der Novelle vorsichtiger sein als zuvor: Innerorts gilt inzwischen ein Mindestüberholabstand von 1,5 Metern, außerorts sind es zwei Meter Abstand. Vorher schrieb die StVO lediglich einen "ausreichenden Seitenabstand" vor. Das neue Schild 277.1 zeigt an, dass das Überholen von Zweirädern komplett verboten ist.
Im Kreis Rastatt wurde es nun erstmals aufgestellt. Auf der Strecke zwischen Bietigheim und Ötigheim, der ehemaligen B36, sind Schutzstreifen aufgemalt. Zusätzlich stehen seit Mai 2024 die neuen Schilder in beiden Fahrtrichtungen.
Wie sieht das Schild aus?
Ähnlich wie bei allen „Überholverbot“-Schildern beschreibt das Schild einen roten Kreis, in dem Fahrzeuge abgebildet sind. Rechts sind in schwarz ein Fahrrad sowie ein Motorroller stellvertretend für alle Zweiräder abgebildet, die links von einem roten Pkw überholt werden.
Was das Schild bedeutet
Noch ist das Schild nicht allen Autofahrenden bekannt. "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen" lautet der offizielle Name des Zeichens. Also: Wo dieses Schild steht, dürfen Autofahrer keine Radfahrer überholen (Ausnahme: Lastenräder mit drei Rädern gelten als zweispurig). Die genauen Regeln dazu erklärt Paragraf 5 Absatz 4 der StVO. Wer sich nicht daran hält, riskiert 70 Euro Geldbuße und einen Punkt in Flensburg.
Wo wird das Verkehrszeichen 277.1 eingesetzt?
Das Schild wurde eingeführt, um gefährdete Verkehrsteilnehmer besser zu schützen. Besonders beim Überholvorgang sind diese besonders hohem Risiko ausgesetzt, wenn nicht ausreichend Platz zur Verfügung steht. So wird das neue Verkehrsschild in Zukunft bei Engstellen sowie Gefälle und Steigung und allgemein übersichtlichen Verkehrslagen zum Einsatz kommen. Auf der alten B 36 ist es eine Kuppe in einer Kurve. Das Überholverbot gilt für wenige 100 Meter.
Das Verkehrszeichen dürfte jedoch weiterhin selten bleiben, da für das Verhalten der Verkehrsteilnehmer zumeist schon andere Vorschriften gelten. So ist mittlerweile außerorts mindestens 2 Meter Abstand und innerorts anderthalb Meter Abstand von Fahrrädern beim Überholen einzuhalten. Reicht der Platz nicht aus, darf nicht überholt werden. So einfach ist das.
Kaum montiert – schon gestohlen
Die neue Verkehrsregelung gefiel wohl nicht allen Verkehrsteilnehmern. Zwei Wochen waren die Verkehrszeichen aufgestellt, da waren sie schon wieder weg. Gestohlen. Doch neue Schilder sind schon bestellt, heißt es beim Landratsamt Rastatt.
So lautet Paragraf 5 Absatz 4 der StVO
Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.