New Stop wegen New Pop

Wegen des Musikfestivals New Pop werden in Baden-Baden Radfahrende ausgebremst. Das müsste so nicht sein, meint der ADFC.

New Stop wegen New Pop
New Stop wegen New Pop: Radfahrende auf Talachse in Baden-Baden ausgebremst © Montage ADFC

Vor vier Jahren wurde bei der Organisation des  SWR3 New Pop Festivals zum ersten Mal an vielen Stellschrauben gedreht, um klimaneutral zu werden, aber auch, um das Thema nachhaltiges Eventmanagement breiter in die Öffentlichkeit zu rücken.

Die Stadtverwaltung zeigt sich nicht ganz so grün: Sie sperrte die Talachse für Radfahrende. Anlass für den Kreisvorsitzenden des ADFC einen Brief zu schreiben.

Guten Tag Oberbürgermeister Späth,
guten Tag Herr Bürgermeister Uhlig,

mit Befremden stelle ich fest, dass heimlich still und leise auf der Talachse des Radverkehrs im Bereich der Fieserbrücke bei den Kurhaus-Kolonnaden ein Verbot für Radverkehr eingeführt wurde. Durch das Aufstellen der Schilder Fußgänger verbieten Sie Radfahrenden, hier durch zu fahren. Dies war so m.E. nicht vom Beschluss des Gemeinderates vorgesehen und deshalb bitte ich Sie, baldmöglichst für Radfahrende wieder eine Durchfahrt und nicht nur ein Durch-Schieben zu ermöglichen. Dies gilt auch, wenn die Sperrung „nur wegen dem New-Pop-Festival“ eingerichtet worden sein sollte. Oder droht beim nächsten Event dem Radverkehr während dem Weihnachtsmarkt eineinhalb Monate eine Durchfahrtsperre?

Falls Sie am Durchfahrtverbot festhalten, bitte ich, über die Kreuzstraße eine Umleitung auszuschildern.

In gespannter Erwartung Ihrer Rückmeldung sende ich

Freundliche Grüße
Ralph Neininger 

Hier die Antwort:

Sehr geehrter Herr Neininger,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15.09.2022.

Ich war soeben vor Ort und habe mir die Situation angesehen. Wie unschwer zu erkennen ist, handelt es sich um ein provisorisch aufgestelltes Schild, auf dem auf die Fußgängerzone hingewiesen wird und das durch das Schild „Radfahrer absteigen“ ergänzt wird. Wie Sie weiter unschwer erkennen können, findet aktuell im Zentrum der Stadt Baden-Baden eine größere Veranstaltung statt, bei der wir mit mehreren 10.000 Besuchern rechnen. Die Ausschilderung ist daher vollumfänglich nachvollziehbar und geboten.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Stadtverwaltung an alle Verkehrsteilnehmer denken muss und Radfahrer nicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, wie z.B. Fußgängern, privilegiert sein können. Auf der anderen Seite müssen wir auch darauf achten, dass der Radverkehr im Mobilitätsgeschehen die ihm gebührende Aufmerksamkeit und den notwendigen Raum bekommt. Dies ist auch mit dieser temporären Einschränkung gegeben.

Die Straßenverkehrsbehörde, die entsprechende Verfügungen erlässt, ist im Übrigen bei Herrn Kollegen Kaiser angesiedelt. Daher nehme ich ihn und die betreffenden Kollegen in „Cc“.

Ich bin in der glücklichen Lage, als Ganzjahresradfahrer den von Ihnen verfolgten speziellen Blickwinkel einnehmen und beurteilen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Uhlig
Erster Bürgermeister der Stadt Baden-Baden

Die Entgegnung des ADFC:

Guten Tag Herr Uhlig,
vielen Dank für die Antwort.

Auch wenn Sie mit 10.000 Menschen rechnen, werden die nicht von Mittwoch (da hing das Schild) bis zum Abhängen des Schildes den Platz benötigen. Vielmehr  sind diese nur für wenige Stunden an drei präzise bekannten Tagen zu erwarten sein.

Schon in früheren Jahren kamen die Massen und ich erinnere mich nicht, dass so lange solche Sperrungen ausgeschildert waren.

Ich rege deshalb an, wenn es sich um temporäre Einschränkungen handelt, diese auch so auszuschildern: Mit Datum und Zeitfenster, wo die die Veranstalter die Massen erwarten: 15.-17.09. von 16-22 Uhr

Es ist nicht nachzuvollziehen, warum morgendlicher Schülerverkehr oder auch alle anderen Radfahrenden schieben sollten oder absehbar diese Schilder ignorieren können sollen. Das kann nicht Zweck von Schilder aufhängen sein, auch wenn es provisorisch aussehen soll – was auch immer Sie damit aussagen wollten.

Schön, dass Sie als Alltagsradfahrer das vielleicht verstehen und ich per allen antworten auch dem Nachbar-Dezernat von Herrn BM Kaiser die Gedanken mitteilen konnte. So „provisorisch“ sah es halt doch nicht aus.

Freundliche Grüße

Ralph Neininger
ADFC Baden-Baden·Bühl·Rastatt


https://baden-baden.adfc.de/neuigkeit/new-stop-wegen-new-pop

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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