RS 13: Kompromisslösung gefunden

Die vom Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe erarbeitete und heftig umstrittene Vorzugstrasse ist vom Tisch. Eine neue Vorzugstrasse fand als Kompromisslösung Zustimmung.

Auftakt der Demonstration in Karlsruhe
Auftakt der Rad-Demonstration am 24. Juni 2023 © ADFC Karlsruhe

Einige Kritikpunkte (wir berichteten) an der geplanten Trasse der Radschnellverbindung Karlsruhe - Rastatt (RS 13) übermittelte der Gemeinderat Karlsruhe an das Regierungspräsidium. Das RP prüfte kritisch: 

Insbesondere würde die ursprünglich geplante Wegeführung im Bereich Durmersheim, Bietigheim und Ötigheim zwischen der bestehenden Bahnlinie und der B 36 aufgrund zahlreicher Wohn- und Gewerbegebietserweiterungen der Gemeinden zu größeren Umsetzungsschwierigkeiten führen als zunächst angenommen. Dies führte zu Änderungen in der Bewertung und im Ergebnis zu einer neuen Vorzugsvariante als Kompromisslösung, die dem Projektbegleitkreis in einer weiteren Sitzung am 10. Juli 2023 vorgeschlagen wurde. Diese sieht in Karlsruhe und Rheinstetten keine Änderungen vor. Hier soll der Radschnellweg nach wie vor entlang der B 36 verlaufen. Geschätzte Kosten des RS 13 ca. 21 Mio. Euro.

Baustraße der Bahnline wird ausgebaut

Im Bereich Durmersheim, Bietigheim und Ötigheim wird jedoch der bestehende Weg auf der Ostseite der Neubaustrecke der Deutschen Bahn zum Radschnellweg ausgebaut. Der Weg muss hierfür verbreitert und durchgehend asphaltiert werden; außerdem sind vier Durchlässe unter bestehenden Bauwerken notwendig, um eine geradlinige Führung herzustellen. Zwischen Ötigheim und Rastatt wechselt der Radschnellweg dann wieder mit einer neu zu bauenden Brücke auf die Westseite der B 36 und führt entlang dieser bis zum Bahnhof in Rastatt.

Kompromiss erfordert Bauwerke

Insgesamt sind für die vorgeschlagene Kompromisslösung nach aktuellem Planungsstand neun Brücken, beziehungsweise Unterführungen notwendig. Zehn Knotenpunkte, größtenteils mit Lichtsignalanlagen, bei denen der Radschnellweg nicht bevorrechtigt geführt werden kann, verbleiben. Je nach Fahrtrichtung ergeben sich durch die Knotenpunkte rechnerische Verlustzeiten von 12, beziehungsweise 14 Sekunden pro Kilometer, sodass die Vorgabe von maximal 15 Sekunden pro Kilometer, gemäß der geltenden Qualitätsstandards eingehalten wird.

Zustimmung für Kompromiss

Die „Kompromisslösung“ fand bei den Teilnehmenden weitestgehend Zustimmung. Hier  einige Stimmen von Teilnehmenden des Projektbegleitkreises: 

Klaus Eckert, Bürgermeister Gemeinde Durmersheim:

„Wir begrüßen als Gemeinde Durmersheim sehr die neu gefundene Vorzugsvariante. Sie führt auf Durmersheimer Gemarkung nun nicht mehr durch bestehende und geplante Gewerbegebiete. Sie ermöglicht so jetzt einen nahezu kreuzungsfreien und damit sicheren und schnellen Radschnellweg. Das ist eine gute Nachricht für alle Radfahrenden und unterstützt die Bemühungen der Gemeinde für eine bessere Radinfrastruktur. Ich danke dem Regierungspräsidium, das es die kommunalen Hinweise ernst genommen und sich für Kompromisse offen gezeigt hat.“
 
Patric Kohm, Leiter Bauamt, stellvertretend als Teilnehmer des PBK für die Gemeinde Ötigheim: 

„Die Gemeinde Ötigheim stimmt der ausgearbeiteten Kompromisslösung zu und bedankt sich bei den zuständigen Projektverantwortlichen des Regierungspräsidiums Karlsruhe für den konstruktiven und zielorientierten Austausch. Die stets ergebnisoffene Herangehensweise hat zu einem aus unserer Sicht positiven Ergebnis geführt, dass sowohl den Bedürfnissen und Interessen der Gemeinden als auch den Anforderungen des Projekts und fast aller Beteiligten gerecht wird. Wir sind sehr zuversichtlich, dass der geplante Radschnellweg die Verkehrsinfrastruktur und die Mobilität in der Region nachhaltig verbessern wird und eine attraktive Alternative zur Nutzung des Autos bietet“.

Michael Heuser, Bürgermeister der Stadt Rheinstetten:

„Aus Sicht der Stadt Rheinstetten können wir mit der Lage des Radschnellweges an der Infrastrukturachse B 36 gut leben, da sie die besten Nutzungspotentiale für die Rheinstettener Radfahrer bietet. Von besonderer Bedeutung wird sein, dass wir in der Planungsphase gute Lösungen für die Knotenpunkte erarbeiten werden um den Radverkehr sicher und flüssig zu führen.“
 
Moritz, Dekorsy/Ralph Neininiger/Roland Schulze, ADFC und Heiko Jacobs, VCD:

"Von Durmersheim bis Ötigheim ist die neue Vorzugsvariante ein großartiger Schritt in die richtige Richtung: direkt, auto- und kreuzungsfrei – VCD und ADFC hoffen, dass sich die Weiterführungen nach Rastatt und Karlsruhe auch an dieser Qualität orientieren."

Hartmut Weinrebe, Regionalgeschäftsführer BUND:

„Der BUND unterstützt nachdrücklich das Ziel, durch einen Radschnellweg mehr Menschen zum Umstieg auf das Fahrrad zu bewegen.
Ein Radschnellweg ist allerdings kein Selbstzweck, er muss dort verlaufen, wo er bestmöglich dem Ziel dient, möglichst viele Menschen vom Auto aufs Rad zu bringen. Wir bedauern daher, dass durch die geänderte Vorzugsvariante der Radschnellweg weiter von den Ortskernen von Ötigheim, Bietigheim und Durmersheim abrücken soll. So werden weniger Menschen vom Radschnellweg profitieren als bei siedlungsnäheren Varianten. Dies zeigen unverändert die überarbeiteten Potenzialberechnungen des Regierungspräsidiums. Das anspruchsvolle und komplexe Planungsziel, eine der Mobilitätswende dienende und umweltverträgliche Radschnellverbindung zwischen Karlsruhe und Rastatt zu schaffen, werden wir weiterhin differenziert und konstruktiv begleiten.“
 
Janick Friese, Stadtplanungsamt Stadt Karlsruhe

„Da sich auf Karlsruher Gemarkung keine Trassenänderung ergeben hat, können wir dem Routenverlauf weiterhin zustimmen.“

Ausblick

Die vom Regierungspräsidium Karlsruhe ermittelte und im Projektbegleitkreis diskutierte Vorzugsvariante muss nun vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg offiziell genehmigt werden, bevor sie im Rahmen der Entwurfsplanung detailliert ausgearbeitet wird. Der Vorentwurf, der unter anderem auch die detaillierte Planung der Knotenpunkte, die Erstellung von Signalplänen und Bauwerkskizzen, das Beleuchtungskonzept und die landschaftspflegerische Begleitplanung beinhaltet, soll bis 2025 abgeschlossen werden. Hieran schließt sich das zur Erlangung des Baurechts notwendige Planfeststellungsverfahren an. Mit dem Baubeginn ist frühestens 2028 zu rechnen. 

  • Die Präsentation mit der finalen Bewertungsmatrix und Plänen zur überarbeiteten Vorzugsvariante sowie mit den berechneten Radverkehrspotenzialen ist aktuell in unserer Medienbox zu finden.
  • Weitere Informationen zum Projekt sind im Beteiligungsportal auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe zu finden. Direkter Link in unserer Medienbox.  

Informationen zum Projektbegleitkreis

Der Projektbegleitkreis (PBK) setzt sich aus Vertretungen der Verwaltung der Stadt Karlsruhe und Rastatt, der Gemeinden Rheinstetten, Durmersheim, Bietigheim, Ötigheim sowie aus Verbänden, Vereinen und Unternehmen, die von den Planungen betroffen sind, zusammen. 


https://baden-baden.adfc.de/neuigkeit/rs-13-kompromissloesung-fuer-vorzugsvariante-gefunden

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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