RS13: Vorzugstrasse stößt auf Ablehnung
Regierungspräsidium stellt Trasse für Radschnellverbindung Karlsruhe - Rastatt (RS13) vor. Die Wegeführung ist umstritten.
Die finale Bewertungsmatrix mit der die Vorzugsvariante ermittelt wurde, wurde dem Projektbegleitkreis in der Sitzung vom 25. April 2023 vorgestellt. Sie finden sie zum Download in unserer blauen Medienbox.
Die Vorzugsvariante ist diejenige mit der höchsten Punktzahl. Bei der Bewertung erhielt die „gelbe“ Variante 3 die höchste Punktzahl und wird somit vom Regierungspräsidium Karlsruhe als Vorzugsvariante empfohlen. Eine Karte (ebenfalls in unserer Medienbox) zeigt den Verlauf der Trassen.
Nach Informationen des ADFC trifft diese Bewertung in den betroffenen Gemeinden und bei Radfahrenden weitgehend auf Unverständnis. Dies ergibt sich aus Gesprächen mit Gemeinderäten, Radfahrenden und Leserbriefen regionaler Zeitungen.
Wenn - wie hier geschehen - die Kriterien „Reisezeit“ und „Unabhängige Führung vom Kfz-Verkehr“, die ja aus Radfahrersicht die zentralen Kriterien sind, nur je einen Gewichtungspunkt von 18 darstellen, dann ist es absehbar, dass das Ergebnis nicht zugunsten dieser Interessen ausgeht.
Kreuzungen, Hofeinfahrten und Schwerverkehr in Gewerbegebieten passen nicht zu einer Radschnellverbindung
Ralph Neininger, ADFC Baden-Baden
Die Ziele des RS13 "Erhöhung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit des Radnetzes durch Schaffung einer möglichst direkten und störungsfreien Verbindung zwischen Rastatt und Karlsruhe erreicht man so nicht", sagt Ralph Neininger vom ADFC Baden-Baden.
"Kreuzungen, Hofeinfahrten und Schwerverkehr in Gewerbegebieten passen nicht zu einer Radschnellverbindung", meint Neininger. "Der häufigste Unfallgegner von Radfahrenden ist der Pkw. Deshalb ist insbesondere auf getrennte Wegeführung beim Ausbau der Infrastruktur zu achten", erläutert er. Dies sei bei der vom Regierungspräsidium (RP) vorgeschlagenen Trasse keineswegs der Fall. Zudem berücksichtige sie die Planungen zu Erweiterungen von Wohn- und Gewerbegebieten nicht.
Anforderungen an Radschnellverbindung ignoriert
Der Vorschlag des RP ignoriere weitgehend die Anforderungen an eine Radschnellverbindung (RSV). Dazu gehören beispielsweise
- Sichere Befahrbarkeit auch bei hohen Fahrgeschwindigkeiten (30 km/h bei freier Trassierung)
- durchschnittliche Reisegeschwindigkeit mindestens 20 km/h unter Berücksichtigung der Zeitverluste an Knotenpunkten und Strecken mit niedrigen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten
- Die mittleren Zeitverluste pro Kilometer durch Anhalten und Warten sollen nicht größer als 15 Sekunden (außerorts) und 30 Sekunden (innerorts) sein.
- Ausreichende Breiten, die das Nebeneinanderfahren und Überholen sowie das störungsfreie Begegnen jeweils zwei nebeneinander fahrender Radfahrer ermöglichen
- Direkte, umwegfreie Linienführung
- Möglichst wenig Beeinträchtigung durch bzw. an Knotenpunkten mit Kfz-Verkehr
- Separation vom Fußverkehr; gemeinsame Führung nur in begründeten Ausnahmefällen
- Freihalten von Einbauten (Pfosten etc.)
- Ausreichend große Radien
Diese Kriterien werden bei der Führung der RSV durch die Orte nicht eingehalten, so der ADFC. Siehe hierzu die Karte in unserer Medienbox. Die gelbe Vorzugstrasse weist eine Vielzahl von Konfliktpunkten auf (Kfz-Symbol), die blaue Trasse an der Bahnlinie entlang (Vorschlag des ADFC) ist davon weitgehend frei.
Kriterium "soziale Kontrolle"
Die Bewertungsmatrix stellt die möglichen Trassen vergleichend gegenüber. Die von Radfahrenden bevorzugte Strecke entlang der Bahnlinie wird darin auch wegen fehlender "sozialer Kontrolle" abgewertet. "Ein vorhandener Weg ist mangels sozialer Kontrolle zur Nutzung für Fahrräder nicht geeignet - bei einer Autostraße als Argument undenkbar", empört sich Neininger.
Die vom Regierungspräsidium Karlsruhe ermittelte Vorzugstrasse muss vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg offiziell genehmigt werden, bevor sie im Rahmen der Entwurfsplanung detailliert ausgearbeitet werden kann.
Für Herbst 2023 ist eine öffentliche Veranstaltung vorgesehen.