Wird Radschnellweg Karlsruhe-Rastatt zur Schnecke?

Das Regierungspräsidium Karlsruhe stellt Stand der Planung vor. Baubeginn nicht vor Ende 2026. Wahl der Trasse weiterhin offen.

Wird Radschnellweg zu Radschneckenweg?
Verdient der Radschnellweg 13 Karlsruhe-Rastatt nach der aktuellen Planung seinen Namen oder wird er zum Radschneckenweg? © ADFC

Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant zwischen Karlsruhe und Rastatt einen Radschnellweg (RS13) mit einer Streckenlänge von 21,5 Kilometern. Voraussichtlicher Streckenverlauf ist von der Vogesenbrücke (B 36) oder der Junker-und-Ruh-Brücke (Verlängerung der Siedlerstraße) in Karlsruhe bis zum Bahnhof in Rastatt.

Was ist ein Radschnellweg

Ein Radschnellweg (RS) stellt eine attraktive Alternative für Pendler zum motorisierten Individualverkehr (MIV) dar. Der RS soll wichtige Ziele direkt miteinander verbinden. Damit ein RS diesen Zweck erfüllen kann, müssen verschiedene Anforderungen erfüllt sein:

  • sichere Befahrbarkeit  
  • wenig Zeitverluste  
  • ausreichende Breiten – guter Querschnitt  
  • direkte Linienführung von A nach B  
  • hohe Belagsqualität  
  • getrennte Führung der Verkehrsteilnehmer, wie Radfahrer und Fußgänger  
  • überwiegend bevorrechtigte Führung der Radfahrenden an Knotenpunkten

Diese Anforderungen müssen auf 80 % der Strecke eingehalten werden, damit der Weg als RS zählt.  

Neben den verschiedenen Anforderungen gibt es auch unterschiedliche Führungsformen von RS. Der Regelquerschnitt eines RS sieht eine getrennte Führung zwischen Fußgängern und Radfahrer vor. Dabei beträgt die Breite des RS ≥4,00 m.  

Zusätzlich dazu gibt es weitere Führungsformen wie:

  • Fahrradstraße
  • Landwirtschaftliche Wege
  • Mischnutzung mit ÖPNV

Quelle:
Projektbegleitkreis zum Projekt „Radschnellweg Karlsruhe - Rastatt“  
Protokoll zur 1. Sitzung am 19.10.2021

Aktueller Planungsstand

Am 26. Juli 2022 hat das Regierungspräsidium den Projektbegleitkreis nun in seiner zweiten Sitzung über den aktuellen Planungsstand informiert.
 
Untersucht wurden drei Hauptvarianten und mehrere Untervarianten im Hinblick auf das Erreichen der Standards für Radschnellverbindungen. Die durchgeführte Umweltverträglichkeitsstudie zeigt, dass insbesondere für Reptilien, Vögel und Fledermäuse hohe Beeinträchtigungen zu erwarten sind und je nach Vorzugstrasse weitere Untersuchungen im Rahmen der Entwurfsplanung erforderlich sind. Die Verkehrsuntersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Mischvariante aus Variante 1 und 3 das größte Radverkehrspotenzial hat.  

Wie wird eine Vorzugsvariante gefunden? 

Im nächsten Schritt werden alle Untersuchungsergebnisse anhand verschiedener Kriterien aus den Bereichen Verkehr und Umwelt bewertet, die dann in eine Bewertungsmatrix einfließen. Die Variante mit der höchsten Punktzahl wird als Vorzugsvariante festgelegt.

Ein Radschnellweg, der seinen Namen verdient, führt nicht durch Ortskerne mit Einmündungen, Kreuzungen und Ampeln.
Ralph Neininger
ADFC-Kreisvorsitzender

Weitere Informationen und die vorgestellten Kriterien sind in der Präsentation auf der Projektseite zu finden (siehe unsere blaue Medienbox). Ziel ist es, bis Ende 2022 eine Variantenentscheidung zu treffen. Die vom Regierungspräsidium Karlsruhe ermittelte Vorzugstrasse muss dann zunächst vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg genehmigt werden, bevor sie im Rahmen der Entwurfsplanung detailliert ausgearbeitet wird. Nach der Genehmigungs- und Ausführungsplanung ist mit einem Baubeginn frühestens Ende 2026 zu rechnen.
 
Weitere Informationen zu Zahlen und Fakten siehe unsere blaue Medienbox.

 

Aktuell drei Varianten der Trasse

  • Variante 1: Die Linienführung der Machbarkeitsstudie führt von Karlsruhe mit Anschluss an die Ringroute am Manfred-Hadinger-Weg bis zum Bahnhof Rastatt. Die  Wegeführung zwischen den beiden Städten verläuft  durch die Siedlungsflächen von Ötigheim, Bietigheim sowie Durmersheim und tangiert die Stadtteile Mörsch und Forchheim (Stadt Rheinstetten), bevor sie im Karlsruher Stadtteil Grünwinkel endet.
  • Variante 2: Die Ostvariante verläuft von Ötigheim bis Durmersheim entlang der B 36 und der Neubaustrecke der Bahn. Ab Rheinstetten führt die Variante außerorts übers Feld und weiter über das Messegelände. Diese Variante wird vom ADFC befürwortet.
  • Variante 3: Die dritte Variante verläuft von Ötigheim bis Durmersheim zwischen den beiden anderen Varianten. Ab Rheinstetten führt sie entlang der B 36 bis nach Karlsruhe.

Zahl der Nutzer ist wichtiges Kriterium der Planung

Es deutet zur Zeit alles darauf hin, dass sich das RP für eine Mischvariante aus der Führung durch die Gemeinden und entlang der Ortskerne entscheiden wird. Wichtig ist die prognostizierte Anzahl der zukünftigen Nutzer. Das Land fordert hier mindestens 2.500 Nutzer pro Tag um eine Förderung in Aussicht zu stellen. Diese hohe Zahl an Nutzern ist laut Studie nur durch diese Variante mitten durch die Ortschaften zu erreichen.

Es ist derzeit noch nicht sicher, ob überhaupt die Förderkriterien erreicht werden, aber falls es dazu käme, würden örtliche Straßen zu Fahrradstraßen umgewidmet (Vorfahrtsberechtigung, neue Fahrbahndecke und Parkverbot).

Gewurschtel durch enge Straßen in den Dörfern wollen wir nicht.
Moritz Dekorsy
Beauftragter des ADFC für Radschnellwege

Inwieweit man diese Streckenführung noch als Radschnellweg bezeichnen kann, ist für den ADFC höchst fraglich. Sie könnte immerhin eine Verbesserung für den innerörtlichen Radverkehr bringen, insbesondere für Schüler. "Ein Radschnellweg, der seinen Namen verdient, führt nicht durch Ortskerne mit Einmündungen, Kreuzungen und Ampeln", sagt der ADFC-Kreisvorsitzende Ralph Neininger. "Der Schnellweg wird so zum Schneckenweg". Der Beauftragte des ADFC für Radschnellwege, Moritz Dekorsy, ergänzt: "Wenn die Trasse entlang der Bahn-Neubaustrecke rausfallen würde, bekommen wir genau das Gewurschtel durch enge Straßen in den Dörfern, das wir nicht wollen."

Die vom Projektbegleitkreis vorgestellten Kriterien für eine Radschnellverbindung (wenig Zeitverluste, direkte Linienführung von A nach B, getrennte Führung der Verkehrsteilnehmer etc.) werden nach dem jetzigen Stand der Planung von der Mischvariante nicht erreicht.

Die vom Fahrrad-Club bevorzugte Streckenführung entlang der neuen Bahntrasse (im Bild die blaue Variante 2) wird von Planern kritisch gesehen, da im Norden einiges an Geländeerwerb erforderlich wäre (Kosten, Versiegelung, Verlust von Ackerfläche) und die geplante Beleuchtung zur Lichtverschmutzung beitragen würde.

Dies sind keine besonders starke Argumente.

  • Das genannte Gebiet wird nur wenig landwirtschaftlich genutzt.
  • Der Lichtverschmutzung kann durch intelligente Beleuchtung entgegengewirkt werden, die lediglich benutzte Abschnitte erhellt.
  • Regenwasser versickert direkt neben dem Weg im Waldboden - das ist keine Versiegelung.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im September 2022 alle an dem Vorhaben Interessierten zu einer Informationsveranstaltung einladen, sich über den aktuellen Planungsstand zu informieren und Anregungen und Bedenken einzubringen.
 

https://baden-baden.adfc.de/neuigkeit/wird-radschnellweg-karlsruhe-rastatt-zur-schnecke

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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